Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Gesetzliche Vorgabe

Seit 1. Februar 2013 sind Paare, die sich einvernehmlich trennen, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen dazu verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen. Als zertifizierte Elternberaterin bin ich dazu befähigt, dieses Informationsgespräch durchzuführen und Ihnen Ratschläge für die Bewältigung dieser schwierigen Situation an die Hand zu geben.

Inhalte der Elternberatung

Die neue Lebenssituation kann bei Ihren Kindern Ängste, Unsicherheiten, womöglich sogar Schuldgefühle auslösen. Als Eltern stehen Sie vor der Herausforderung, trotz der eigenen Achterbahn der Gefühle eine stabile Eltern-Kind-Beziehung zu entwickeln, in der sich die Kinder sicher und aufgehoben fühlen. In der Beratung informiere ich Sie darüber, wie Kinder die Trennung erleben und was sie in dieser Situation des Umbruchs ganz besonders brauchen.

 

Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail, um einen Termin zur Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung in meiner Praxis in Linz, Linz- Land, Urfahr und Umgebung zu vereinbaren!